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Steuererklärung 2022Fristen und Änderungen: Wer, bis wann und was ist neu?

Bis wann ist die Steuererklärung 2022 abzugeben? Wie hoch ist die Homeoffice Pauschale? Welche Änderungen gab es bei der Entfernungspauschale? Ab wann greift der Spitzensteuersatz? Antworten auf einige wichtige Fragen zur bald fälligen Steuererklärung.

von Verumo-Redaktion

Lesezeit 4 min
Titelbild: Mehaniq / 123RF

Steuererklärung 2022 und danach: Diese Fristen gelten

Im Zuge der Pandemie hat der Gesetzgeber die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen nach hinten verschoben. Dies betrifft auch die Steuererklärung 2022. Die Erklärung für dieses Steuerjahr muss bis zum 30.9.2023 abgegeben werden. Dies gilt für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst anfertigen. Wer durch einen Steuerberater beraten wird, hat bis zum 31.07.2024 Zeit.

Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2022 liegt damit einen Monat früher als der für das Steuerjahr 2021. Damals mussten Steuerpflichtige ebenso wie für das Steuerjahr 2020 die Erklärung bis zum 31. Oktober abgeben, wenn kein Steuerberater involviert war. Ursprünglich lag der Abgabetermin ohne Steuerberater beim 31. Juli des jeweiligen Folgejahres – und mit Steuerberater beim 28.02. des übernächsten auf das Steuerjahr folgenden Jahres.

Für die Steuererklärung 2023 gilt der 31.08.2024 (31.05.2025 mit Steuerberater) und für die Erklärung für das Steuerjahr 2024 wieder der 31. Juli (mit Steuerberater entsprechend länger).

Die Frist für die Steuererklärung 2022 gilt nicht für alle Bürger. Wer eine freiwillige Steuererklärung abgibt, genießt mehr Zeit und muss die Erklärung bis 31.12.2026 einreichen. Ob dabei ein Steuerberater mitwirkt oder nicht, ist für diese Frist unerheblich.

Es empfiehlt sich, die Fristen einzuhalten. Seit 2019 gelten neue Regelungen zur Erhebung von Verspätungszuschlägen durch die Finanzämter. Konnten diese zuvor einen Verspätungszuschlag erheben, ist dies nun Pflicht.

Zudem wurde ein Mindestzuschlag eingeführt. Die Zinssätze für Steuernachforderungen (und Steuererstattungen) wurden allerdings rückwirkend zum 1.1.2019 deutlich gesenkt.

Steuererklärung 2022: Grundfreibetrag und Tarifzonen

Eine der sichtbarsten Änderungen der Steuergesetze für die Steuererklärung betrifft die Anhebung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung des Grundtarifs nach oben. Im Jahr 2022 lag der Grundfreibetrag bei 10.347 EUR. Dies entspricht einer Anhebung um 363 EUR im Vergleich zum Vorjahr.

Gut zu wissen: Der Grundfreibetrag steigt in den kommenden Jahren an: Auf 10.908 EUR im Jahr 2023 und (voraussichtlich) auf 11.604 EUR im Jahr 2024. Einkommen bis zu Grundfreibetrag unterliegt nicht der Einkommensteuer.

Der Grundfreibetrag wird auch als Tarifzone 1 des Deutschen Einkommensteuertarifs bezeichnet. Die Eckwerte des Steuertarifs wurden für das Steuerjahr 2022 um 1,17 % nach oben verschoben - gleichen damit die "kalte Progression" aber nicht aus. Allerdings datiert die Verschiebung der Eckwerte noch aus dem Vorjahr, als die hohen Teuerungsraten noch kein Thema waren.

Der "normale" Spitzensteuersatz im Grundtarif für Alleinstehende beginnt bei der Steuererklärung 2022 bei 58.597 EUR. 2023 steigt dieser Wert auf 62.810 EUR an. Einkommen ab dieser Höhe werden mit 42 % besteuert. Der sogenannte Reichensteuersatz beginnt für das Steuerjahr 2022 bei 277.826 EUR - und bleibt im Jahr 2023 unverändert.

Steuererklärung 2022: Wichtige Pauschalen

Auch einige Pauschalen sind in der Steuererklärung 2022 zu berücksichtigen. So erhöht sich der Arbeitnehmerpauschbetrag für dieses Steuerjahr von 1000 EUR auf 1200 EUR. Dieser Pauschbetrag ist für Arbeitnehmer wichtig, die keine einzeln aufgeschlüsselten Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen möchten. Der Pauschbetrag wird ohne weitere Nachweise steuermindernd abgezogen.

Verändert wurde auch die Entfernungspauschale - zumindest für jene, die weiter zum Arbeitsplatz fahren müssen. Ab dem 21. Entfernungskilometer können nun 0,38 EUR anstelle von 0,30 EUR pro Kilometer geltend gemacht werden. Für die ersten 20 km gilt weiter die Pauschale von 0,30 EUR.

Nicht vergessen: Auch in der Steuererklärung 2022 kann die Homeoffice Pauschale genutzt werden. Möglich sind 5 EUR pro Tag Homeoffice bis maximal 600 EUR pro Jahr. Übrigens: Die Homeoffice Pauschale steigt 2023 spürbar an. Dann können 6 EUR pro Tag für maximal 210 Tage, insgesamt also 1260 EUR geltend gemacht werden.