Bild zum Artikel: Quellensteuer: Investition in ausländische Aktien: Was Anleger wissen müssen

QuellensteuerInvestition in ausländische Aktien: Was Anleger wissen müssen

Wer in ausländische Wertpapiere investiert, muss Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte wie Dividenden zahlen. Anleger können sich jedoch die Quellensteuer zurückholen. Oft geschieht dies automatisch, mitunter ist jedoch auch ein Antrag notwendig.

von Verumo-Redaktion

Lesezeit 6 min
Titelbild: Ktstock / 123RF

Was ist eine Quellensteuer?

Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die durch die Finanzbehörden direkt an der Quelle einbehalten wird. So gehört etwa die Lohnsteuer zu den Quellensteuern: Sie wird direkt durch den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Auch die in Deutschland geltende Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist eine Quellensteuer.

In der Praxis bezieht sich der Begriff zumeist auf die Besteuerung von Kapitalerträgen im Ausland – vor allem auf Zinsen und Dividenden. Besitzen deutsche Anleger Aktien eines im Ausland ansässigen Unternehmens, werden Dividendenzahlungen auch im Ausland besteuert – und zwar direkt auf Bankebene und ganz automatisch.

Jedes Land legt dabei selbst fest, welchen Quellensteuersatz ausländische Anleger auf Kapitalerträge bezahlen müssen. Die Bandbreite reicht hier von 0 % bis ca. 35 %. Auch innerhalb der EU gibt es sehr unterschiedliche Steuersätze. Die Quellensteuer in verschiedenen Ländern im Überblick:

  • USA: 30 %

  • Vereinigtes Königreich: 0 %

  • Schweiz: 35 %

  • Japan: 15 %

  • Irland: 20 %

  • Italien: 26 %

  • Frankreich: 30 %

  • China: 10 %

Die Steuersätze allein sind häufig nicht die ganze Wahrheit. So gilt in Irland etwa eine Sonderregel für Privatanleger – diese Zahlen 0 % Quellensteuer anstelle des regulären Steuersatzes von 20 %.

Quellensteuer zurückholen und Doppelbesteuerung vermeiden

Grundsätzlich besteuert nicht nur der ausländische Staat Zins- und Dividendeneinnahmen, sondern zusätzlich auch der deutsche Fiskus. Dadurch kommt es zu einer Doppelbesteuerung. Diese wird vermieden, wenn es zwischen Deutschland und dem Sitzland des ausschüttenden Wertpapiers ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt. Mit einem solchen DBA einigen sich die Staaten auf einen maximalen Steuersatz.

Dividendenausschüttungen von US Aktien etwa werden grundsätzlich mit 30 % besteuert. Ein Anleger würde somit von einer Dividendenzahlung in Höhe von 100 USD lediglich 70 USD erhalten. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen wird jedoch ein Quellensteuersatz von lediglich 15 % bezahlt. Anleger erhalten deshalb statt 85 USD statt 70 USD gutgeschrieben.

Im Fall der USA erfolgt die (teilweise) Erstattung der Quellensteuer automatisch. Dies gilt jedoch nicht für alle Länder. In manchen Ländern muss die Erstattung erst beantragt werden. Dies dauert in Österreich und der Schweiz einige Wochen, in Italien mitunter auch mehrere Jahre.

Quellensteuer zurückholen: Formulare und Gebühren

Wer sich die Quellensteuer im Ausland zurückholen möchte, muss zunächst feststellen, wie hoch die Differenz zwischen der tatsächlich abgezogenen Steuer und der Steuer gemäß DBA ausfällt. Dann muss ein Rückforderungsantrag gestellt werden. Für diesen Antrag ist zusätzlich eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung erforderlich. Diese Formulare werden durch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung gestellt.

Die Unterlagen müssen ausgefüllt und vom Wohnsitzfinanzamt bestätigt werden. Anschließend müssen die Dokumente zusammen mit einer Abrechnung des depotführenden Brokers bei den ausländischen Steuerbehörden eingereicht werden. Wer sich die Quellensteuer zurückholen möchte, muss somit einigen Aufwand in Kauf nehmen und mitunter auch länger warten.

Achtung: Es können je nach Land erhebliche Kosten anfallen – etwa für Porto, Notargebühren etc. Auch viele Banken verlangen Gebühren. Die Stiftung Warentest etwa ermittelte im Jahr 2018 die Kosten für die Bearbeitung und Weiterleitung von Steuererstattungsanträgen. Je nach Broker wurden im Fall der Schweiz zwischen ca. 6-30 EUR, im Fall Frankreichs bis zu 71,40 EUR pro Dividendenzahlung berechnet.

Nicht immer lohnt es sich deshalb, die Quellensteuer zurückzuholen.

Quellensteuer zurückholen: Anrechnung auf Abgeltungssteuer

Wenn sich Anleger mit Anträgen Quellensteuer zurückholen, bezieht dies auf den gemäß DBA zu viel gezahlten Steuerbetrag. Der verbleibende Teil der Quellensteuer lässt sich nicht zurückfordern, aber auf die in Deutschland anfallenden Steuern anrechnen. Dadurch wird die Abgeltungssteuer verringert.

Im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen legen die Staaten fest, wie hoch der anrechenbare Anteil ist. Die Anrechnung erfolgt direkt auf Bankebene. Zudem erfolgt die Anrechnung ausländische Quellensteuer erst nach der Verrechnung der ausländischen Kapitalerträge mit Verlusten aus anderen Kapitalanlagen.

In der Praxis kann die Gesamtbesteuerung von ausländischen Dividenden sogar ein wenig niedriger ausfallen, wenn sich Anleger über die Anrechnung der Quellensteuer zurückholen. Der Grund dafür ist der Solidaritätszuschlag (der auf Kapitalerträge nach wie vor ohne Freigrenze anfällt).

Quellensteuer Anrechnung: Beispiel USA

Ein Beispiel für die Quellensteuer Anrechnung auf Bankebene: Ein Anleger hält eine US-Dividende in Höhe von 1000 EUR. Handelte es sich um eine deutsche Dividende, müsste der Anleger Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (250 EUR) sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag (13,75 EUR) zahlen. Insgesamt beliefe sich die Steuerlast also auf 263,75 EUR.

Da sich jedoch eine US-Dividende handelt, wurden 15 % Quellensteuer gezahlt. Diese Steuer ist vollständig anrechenbar. Der Anleger bezahlt in diesem Beispiel deshalb (25 % -15 % = 10 %) Abgeltungssteuer somit 100 EUR. Darauf fallen 5,50 EUR Solidaritätszuschlag an. Unter Berücksichtigung von Quellensteuer, Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag (150 + 100 + 5,50 EUR) fallen somit 255,50 EUR an.