
Bitcoin.de: Krypto-Anleger im Visier der Steuerfahndung
Die Finanzverwaltung NRW wertet auf der Jagd nach Steuerhinterziehern Daten der Kryptobörse Bitcoin.de aus. 4.000 Bürger sind offenbar im Visier der Behörden. Ihnen Geldstrafen und sogar Gefängnis. Ob eine Selbstanzeige noch helfen kann, hängt davon ab, welches Schreiben im Briefkasten landet.
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Der "Spiegel" hatte Anfang Juni über Ermittlungen der NRW-Finanzverwaltung im Kryptobereich berichtet. Das Handelsblatt legt nun unter Berufung auf "mehrere mit der Sache vertrauten Personen" Details offen. Demnach hat die Behörde ein Sammelauskunftsersuchen an die Kryptobörse Bitcoin.de gestellt.
Abfragezeitraum 2015 bis 2017
Die Behörde fragte dem Bericht zufolge nach Daten von Nutzern, die zwischen 2015 bis 2017 mehr als 50.000 Euro pro Jahr über die Börse umgesetzt haben. Rund 4.000 Trader erfüllten offenbar diese Kriterien – was zunächst natürlich noch keinen Straftatbestand darstellt.
Aus Sicht der Steuerfahnder ergibt der Schritt Sinn. Das Handelsblatt zitiert Werner Hoffmann, Chef des Krypto-Steuerdienstes Pekuna: "Bitcoin.de ist eine der größten Kryptobörsen in Deutschland, und in dem Zeitraum waren sie die mit Abstand wichtigste Handelsplattform für deutsche Anleger."
Aktuell werden die Daten an Finanzämter in ganz Deutschland geliefert, um Steuerhinterzieher zu identifizieren. Die Behörden rechnen mit hinterzogenen Steuern im zweistelligen Millionenbereich.
Kryptowährungen sind nicht anonym und voll steuerpflichtig
Kryptowährungen sind anders als es bis heute manche Nutzer vermuten nicht anonym. Anonymität besteht allenfalls, wenn ausschließlich direkt über das Bitcoin-Netzwerk agiert wird. Sobald eine Börse wie Bitcoin.de ins Spiel kommt, geben Nutzer notwendigerweise ihre Identität preis. Ingo Heuel, Steuerstrafrechtler bei der Kanzlei LHP, erklärte gegenüber dem Handelsblatt, die Finanzämter würden nun Datenbanken aufbauen, um Nutzer zu identifizieren.
Erträge aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerpflichtig, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mindestens ein Jahr vergangenen ist und die Einnahmen 600 EUR pro Jahr überschreiten. Besteuert wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, die Abgeltungsteuer spielt keine Rolle - sofern mit echten Coins und nicht etwa mit CFDs, ETPs oder Zertifikaten gehandelt wird.
Selbstanzeige: In diesen Fällen geht es noch
Wer der Steuerhinterziehung überführt wird, muss in der Regel mit einer Geldstrafe rechnen. Bei Wiederholungstätern oder Hinterziehungsbeträgen jenseits von 50.000 EUR (inkl. Zinsen und Strafzuschlägen) droht sogar Gefängnis.
Ob eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung noch möglich ist, hängt vom Schreiben ab, das im Briefkasten landet. Kommt es von der Bußgeldstelle, ist es für eine Selbstanzeige zu spät – dann ist der Gang zu einem Fachanwalt für Steuerstrafrecht empfehlenswert.
Besser sind die Aussichten, wenn das zuständige Finanzamt einen Brief schickt: Darin befindet sich normalerweise die Aufforderung zur Selbstanzeige. Dann müssen Anleger ihre Erträge nacherklären.
Die Selbstanzeige muss alle Einkünfte enthalten – egal ob diese im Zusammenhang mit Kryptowährungen erzielt wurden oder nicht. Dabei sind die letzten zehn Jahre maßgeblich – bei Verkürzungstatbeständen über 50.000 EUR sogar die letzten 15 Jahre.
Außerdem müssen die hinterzogenen Steuern inkl. Zinsen und Zuschlägen fristgerecht beglichen werden. Wer dies nicht leisten kann, muss einen Aufschub beantragen.
Betroffene sollten auch die Selbstanzeige zusammen mit einem Anwalt für Steuerstrafrecht oder einem Steuerberater anfertigen.
Ohne Steuerrisiko in Bitcoin investieren
Wer angesichts der Ermittlungen wenig Lust verspürt, in Bitcoin und Co. zu investieren, kann einen anderen Weg wählen. Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren unterliegen der Abgeltungsteuer und sind von der Problematik nicht betroffen. Dies gilt auch für Wertpapiere, die sich auf Kryptowährungen beziehen. Anleger können hier mittlerweile aus einer Vielzahl von Produkten auswählen.