Bild zum Artikel: Steuern: Niederlande: Gesetzentwurf will unrealisierte Aktien- und Kryptogewinne besteuern

SteuernNiederlande: Gesetzentwurf will unrealisierte Aktien- und Kryptogewinne besteuern

Steuern auf unrealisierte Gewinne aus Aktien, ETFs und Kryptowährungen? Genau das steht Anlegern in den Niederlanden bevor, wenn im März ein Gesetzentwurf verabschiedet werden sollte.

von Verumo-Redaktion

Lesezeit 4 min
Titelbild: picture alliance / ANP / Koen van Weel

In den Niederlanden droht Anlegern ein Steuer-Schock. Bereits im März soll ein Gesetzesvorschlag verabschiedet werden, der die Besteuerung auch von unrealisierten Gewinnen aus Wertpapieren wie Aktien, ETFs und Anleihen sowie Kryptowährungen vorsieht. Das Gesetz soll 2028 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf war bereits am 19. Mai 2025 durch den niederländischen Finanzminister dem Parlament vorgelegt und durch die Übergangsregierung auf Anregung der niederländischen Grünen auf Anregung der Grünen aufgenommen worden.

Box 3 Steuer in den Niederlanden: Das ist der Status Quo

Der Hintergrund: Das niederländische Einkommensteuersystem ist in drei separate Boxen unterteilt. Entscheidend für die meisten Kapitalanleger ist Box 3: Diese behandelt Einkünfte aus Ersparnissen und Investitionen. Bislang werden in Box 3 fiktive Renditen besteuert. Deren Höhe richtet sich nach der Art der Kapitalanlage. Für Bankeinlagen unterstellt der Fiskus z. B. eine Rendite von 1,44 %, für Aktien und Anleihen 7,78 %. Auf die so berechneten Renditen fällt eine Steuer in Höhe von 36 % an.

"Beispielsweise könnte ein Portfolio im Wert von 500.000 EUR zu einer Steuer in Höhe von etwa 14.000 EUR in Box 3 führen", rechnet die ING in Bezug auf die unterstellte Rendite von 7,78 % auf Aktieninvestments vor.

Kapitalertragssteuer Niederlande: Das sieht der Gesetzentwurf vor

Im Gesetzentwurf heißt es, die bisherige Pauschalbesteuerung entspreche "nicht dem Grundsatz der Gerechtigkeit, da die zu zahlende Steuer nicht von den tatsächlichen Einkünften aus Ersparnissen und Kapitalanlagen abhängt." Diese Praxis war auch durch die Rechtsprechung gerügt worden.

KPMG erläutert die Pläne im Gesetzentwurf und hier den für Anleger entscheidenden Punkt der geplanten Kapitalzuwachssteuer: "Die Kapitalzuwachssteuer gilt für die meisten Vermögenswerte und besteuert sowohl realisierte als auch nicht realisierte Erträge, einschließlich Wertsteigerungen und Erträge aus Vermögenswerten wie Aktien, Kryptowährungen und Ersparnissen. Auch Wechselkursgewinne auf Bankguthaben in anderen Währungen als Euro werden besteuert."

Die Kapitalertragsteuer dagegen werde sich auf Immobilien und bestimmte Start-up-Investitionen konzentrieren. Erträge, wie Dividenden und Mieteinnahmen, werden darüber ebenfalls besteuert, während Kosten wie Darlehenszinsen und Instandhaltungskosten abzugsfähig sind. "Darüber hinaus werden positive Wertsteigerungen besteuert und Wertminderungen sind abzugsfähig. Im Gegensatz zur Kapitalzuwachssteuer wird die Kapitalertragsteuer jedoch grundsätzlich nur zum Zeitpunkt der Realisierung erhoben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der betreffende Vermögenswert verkauft wird (...)", erläutert die Unternehmensberatung weiter.

Mehrheit im Parlament zeichnet sich ab

Ob das Gesetz in seiner derzeitigen Form durchkommt, ist noch nicht sicher. In der zweiten Kammer regt sich offenbar Widerstand. So wurde der zuständige Staatssekretär Eugène Heijen zur Beantwortung von 130 Fragen aufgefordert. Auch weil eine Verabschiedung im März für die Aufstellung des Haushaltes 2028 notwendig ist, scheint sich jedoch eine Mehrheit zu finden.

"Viele Parteien verstehen diese Argumentation und werden, wenn auch widerwillig, für den Gesetzentwurf stimmen. Dazu gehören VVD, CDA, JA21, BBB und PVV. D66 und GroenLinks-PvdA werden ebenfalls dafür stimmen. Diese Parteien befürworten grundsätzlich die Besteuerung nicht liquidierter Gewinne", heißt es in der NL Times.