
Einigung in Brüssel: Europa kappt endgültig die Gasverbindung zu Russland
Der Rat der EU und das Parlament haben sich auf ein Gesetz geeinigt, das den Import von russischem Erdgas bis spätestens 2027 vollständig verbietet. Ziel ist mehr Versorgungssicherheit und geopolitische Unabhängigkeit.
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Die EU plant einen tiefgreifenden Schritt zur Stärkung ihrer Energieunabhängigkeit: Ab 2026 soll kein russisches Erdgas mehr importiert werden - weder über Pipelines noch in verflüssigter Form. Darauf haben sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament am 3. Dezember vorläufig geeinigt. Die Maßnahme ist Teil der REPowerEU-Strategie, die seit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 eine Abkehr von fossilen Energien aus Russland verfolgt.
Klare Fristen für den Gas-Ausstieg
Die geplante Regelung sieht eine gestaffelte Umsetzung vor: Für kurzfristige Lieferverträge, die vor dem 17. Juni 2025 abgeschlossen wurden, endet die Importmöglichkeit von Flüssiggas am 25. April 2026 und von Pipeline-Gas am 17. Juni 2026. Langfristverträge für LNG dürfen noch bis Ende 2026 laufen, spätestens ab dem 1. Januar 2027 gilt ein vollständiges Einfuhrverbot.
Für langjährige Pipelineverträge gibt es eine letzte Frist: Sie enden spätestens zum 1. November 2027 - vorausgesetzt, die nationalen Speicherziele werden eingehalten. Andernfalls kann das Verbot früher, nämlich zum 30. September 2027, greifen. Änderungen bestehender Verträge bleiben nur für technische Details erlaubt und dürfen nicht zu höheren Gasvolumina führen.
Neue Genehmigungsverfahren und Länder-Ausnahmen
Die Umsetzung soll durch ein verpflichtendes Genehmigungsverfahren abgesichert werden: Importvorgänge müssen künftig mindestens einen Monat vorher angemeldet werden. Bei nicht-russischem Gas genügen fünf bis sieben Tage - abhängig vom Einfuhrpunkt. Länder, die 2024 mehr als 5 Mrd. Kubikmeter Gas in die EU geliefert haben und selbst russisches Gas beschränken oder gar keine Importinfrastruktur besitzen, sollen von der Pflicht ausgenommen werden. Die Europäische Kommission kann diese Ausnahmeliste regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen.
Diversifizierung und neue Sanktionspläne
Alle Mitgliedstaaten werden verpflichtet, nationale Pläne zur Diversifizierung ihrer Gasversorgung vorzulegen - inklusive möglicher Engpässe. Das betrifft auch Länder, die weiterhin russisches Öl importieren. Für diesen Bereich plant die Kommission zudem ein weiteres Gesetzesvorhaben: Bis Ende 2027 soll auch Öl aus Russland EU-weit verboten werden.
Notfallklausel und Strafmaßnahmen
Sollten einzelne Mitgliedstaaten in akute Versorgungsschwierigkeiten geraten, kann das Importverbot vorübergehend aufgehoben werden. Allerdings nur unter engen Bedingungen: Es muss ein Notstand erklärt werden, die Ausnahmeregel gilt nur für kurze Zeit und darf ausschließlich kurzfristige Verträge betreffen. Für Unternehmen und Privatpersonen, die gegen das Verbot verstoßen, sind empfindliche Strafen vorgesehen - Obergrenzen inklusive.
Die Umsetzung des Regelwerks wird durch die Europäische Kommission innerhalb von zwei Jahren überprüft. Dann soll auch das neue Genehmigungssystem bewertet werden.

