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Autonome FahrzeugeWaymos Robotaxi-Pläne reichen weit über München hinaus

Deutschland könnte für Waymo zu einem zentralen Markt außerhalb der USA werden. In Hamburg erprobt der Mobilitätsanbieter MOIA bereits autonome Fahrten mit Passagieren und Sicherheitsfahrern. Waymo zielt dagegen im Robotaxi-Rennen auf einen kommerziellen Dienst ohne Fahrer.

von Verumo-Redaktion

Lesezeit 7 min
Titelbild: Waymo

Die ersten Fahrzeuge sollen zwar in München starten, doch Waymos Pläne für Berlin waren bereits konkreter als bislang bekannt. Ursprünglich sollte die Hauptstadt nahezu parallel auf den Robotaxi-Betrieb vorbereitet werden. Zeitweise war bereits für 2027 ein kommerzieller Dienst vorgesehen.

Weit fortgeschrittene Vorbereitungen

Bis vor wenigen Wochen waren für Berlin bis zu 50 Fahrzeuge eingeplant, die noch 2026 das Straßennetz kartieren und zugleich im Stadtverkehr getestet werden sollten. Ende Mai hielt die Stadt Medienberichten zufolge Waymo für den wahrscheinlichen ersten Anbieter eines kommerziellen Robotaxi-Dienstes. Bei Genehmigungsfragen waren die Gespräche nach Angaben aus Verhandlungskreisen so weit fortgeschritten, dass für alle offenen Punkte Lösungen gefunden worden seien.

Ende August kündigte Waymo jedoch überraschend München als ersten deutschen Standort an. Dort will das Unternehmen zunächst mit manuell gelenkten Fahrzeugen das Straßennetz kartieren und sein System an lokale Verkehrsbedingungen anpassen. Gegen Ende 2027 soll dann der öffentliche, vollautonome Fahrdienst folgen.

Die geänderte Reihenfolge soll Waymo gegenüber der Berliner Verwaltung mit internen Prozessen begründet haben. Ein neuer Zeitplan für den kommerziellen Start in der Hauptstadt wurde bislang nicht genannt.

Anbieter mit bereits skaliertem Dienst

Waymo entstand aus Googles Projekt für selbstfahrende Autos und wurde 2016 unter dem Dach des Google-Mutterkonzerns Alphabet ISIN US02079K3059 WKN A14Y6F als eigenständiges Unternehmen ausgegliedert. Alphabet ist bis heute Mehrheitsinvestor. Die jüngste Finanzierungsrunde im Februar bewertete das Unternehmen mit 126 Mrd. USD.

Das Kernprodukt ist das Fahrsystem "Waymo Driver". Kameras und Radar erfassen die Umgebung, während Lidar-Sensoren sie mithilfe von Laserimpulsen dreidimensional vermessen. Künstliche Intelligenz führt die Sensordaten zusammen, erkennt andere Verkehrsteilnehmer und plant die Fahrt. Für die Fahrzeugplattformen arbeitet Waymo mit verschiedenen Autoherstellern zusammen. Die jüngste Generation wird auch im IONIQ 5 von Hyundai erprobt.

In den USA absolviert Waymo inzwischen in 15 großen US-Städten mehr als 500.000 kommerzielle vollautonome Fahrten pro Woche. In Tokio bereitet Waymo mit dem japanischen Taxiunternehmen Nihon Kotsu und der Taxi-App GO einen kommerziellen fahrerlosen Fahrdienst für 2027 vor. Wie in Deutschland steht der Start dort unter dem Vorbehalt der nötigen Genehmigungen.

Waymo bringt also ein bereits kommerziell betriebenes System in einen neuen Rechts- und Wettbewerbsrahmen. Damit unterscheidet sich der Deutschland-Plan von einem frühen technischen Pilotversuch.

Hamburg testet autonome Fahrten bereits mit Passagieren

Deutsche Wettbewerber sind inzwischen über reine Probefahrten hinaus. In Hamburg ist mit MOIA ein Mobilitätsanbieter von Volkswagen (ISIN: DE0007664039, WKN: 766403, deutscher Autokonzern) am Start. Für das autonome Fahren nutzt MOIA ein System von Mobileye ISIN US60741F1049 WKN A3DW3V, einem israelischen Spezialisten für Fahrerassistenz und autonomes Fahren.

Zum Start verkehren die MOIA-Fahrzeuge in Teilen von Winterhude, Barmbek und Wandsbek. Seit Mitte Juli können ausgewählte, vorab registrierte Hamburger per App Fahrten im selbstfahrenden ID. Buzz AD buchen. Dieses Fahrzeug wurde von Volkswagen speziell für autonome Mobilitätsdienste entwickelt.

Während des Hamburger Testprojekts bleibt jedoch ein Sicherheitsfahrer an Bord. Waymo plant in München und Berlin dagegen einen kommerziellen Betrieb ohne Person am Steuer. Ganz ohne menschliche Kontrolle kommt das System dennoch nicht aus. Eine technische Aufsicht kann alternative Manöver freigeben und die autonome Funktion deaktivieren, wenn das System dies verlangt. Eine permanente Überwachung ist nicht erforderlich.

Der Unterschied zwischen beiden Vorhaben liegt damit weniger in der autonomen Fahrt selbst. Hamburg erprobt Fahrgastbetrieb mit Aufsicht, während Waymo den Schritt zum fahrerlosen Regelbetrieb vorbereitet.

Autonomer Betrieb in festen Gebieten erlaubt

Der deutsche Rechtsrahmen lässt autonomen Betrieb innerhalb festgelegter Gebiete grundsätzlich zu. Diese Automatisierungsstufe wird als Level 4 bezeichnet: Das System übernimmt dort die gesamte Steuerung, ohne dass eine Person jederzeit eingreifen können muss.

Für den regulären Betrieb folgt daraus eine klar gestufte Genehmigung. Grundsätzlich ist für den autonomen Einsatz eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamts erforderlich. Anschließend legt der Halter den vorgesehenen Betriebsbereich fest. Die zuständige Behörde genehmigt ihn, wenn Fahrzeug, Straßenumfeld sowie personelle und sachliche Voraussetzungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Waymo benötigt deshalb für München und Berlin jeweils eine Genehmigung des konkreten Betriebsgebiets. Die technische Fahrzeugzulassung allein eröffnet keinen Betrieb in beliebigen Städten.

Zweite Genehmigung für zahlende Fahrgäste

Mit der straßenverkehrsrechtlichen Freigabe ist die kommerzielle Personenbeförderung noch nicht geregelt. Für entgeltliche Fahrten braucht Waymo zusätzlich eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dessen bestehende Fassung kennt Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr, aber noch keine eigene Verkehrsform für Robotaxis. Für die praktische Erprobung neuer Verkehrsarten kann die Behörde Abweichungen für höchstens fünf Jahre zulassen.

Nach den Berliner Unterlagen käme ohne rechtzeitige Gesetzesänderung auch ein Betrieb als Mietwagenanbieter in Betracht, sofern Waymo keine Ausnahmegenehmigung erhält. Dann gälte grundsätzlich die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz, sofern kein neuer Beförderungsauftrag vorliegt. Für ein Robotaxi-Netz wäre das relevant, weil leere Fahrzeuge ohne Folgeauftrag grundsätzlich nicht frei im Betriebsgebiet disponiert werden könnten. Waymo muss in Deutschland damit zwei unterschiedliche Hürden nehmen: den autonomen Straßenbetrieb und die gewerbliche Personenbeförderung.

Die Vorbereitungen für Berlin sind trotz der Münchner Priorität weit fortgeschritten. Die Verkehrsverwaltung hält einen Erprobungsbetrieb noch 2026 für möglich. Öffentlich priorisiert Waymo bislang München, für Berlin fehlt zurzeit ein neuer Termin. Wenn die Hauptstadt später folgt, würde Waymo sein Deutschlandgeschäft erstmals über einen einzelnen Standort hinaus ausweiten.