
Abseits des Zeitungsgeschäfts: Axel Springer soll Einstieg bei TikTok in Europa erwogen haben
Für Axel Springer hätte eine Beteiligung an TikTok die bisherige Medienstrategie erweitert: Der Konzern wäre auch Miteigentümer eines wichtigen digitalen Verbreitungskanals geworden. Vorstandschef Mathias Döpfner soll die Idee mit dem US-Botschafter in Frankreich erörtert haben.
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Der Berliner Medienkonzern Axel Springer soll eine Beteiligung am europäischen Geschäft der Videoplattform TikTok erwogen haben. Nach Informationen der britischen Wirtschaftszeitung Financial Times brachte Vorstandschef Mathias Döpfner eine Eigentümerlösung nach amerikanischem Vorbild ins Gespräch. Für Springer wäre das ein erheblicher strategischer Schritt. Der Konzern könnte damit selbst zum Miteigentümer einer Plattform werden, die über die Reichweite journalistischer Inhalte maßgeblich mitentscheidet.
Nach eigenen Angaben erreicht TikTok monatlich rund 189 Mio. Menschen in der Europäischen Union. Die wirtschaftliche Bedeutung der Plattform reicht inzwischen über Werbung und Medienreichweite hinaus. Im Juni 2026 wurde die Einkaufsfunktion TikTok Shop in acht weiteren EU-Ländern eingeführt. Dadurch baute der Dienst sein Geschäft im europäischen Onlinehandel aus.
Springers Expansionspläne reichen weit über Zeitungen hinaus
Döpfners Interesse an TikTok passt zur internationalen Wachstumsstrategie von Axel Springer. Bereits 2015 übernahm der Medienkonzern das amerikanische Wirtschaftsportal Business Insider, 2021 folgte das US-Politikmedium Politico. Im Jahr 2026 vereinbarte Springer zudem den Kauf der britischen Telegraph Media Group für 575 Mio. GBP (rund 771 Mio. USD). Nach den erforderlichen behördlichen Genehmigungen wurde die Übernahme am 30. Juni abgeschlossen.
Noch größere Übernahmepläne hatte Döpfner schon zuvor verfolgt. Im Jahr 2015 scheiterte Springer mit einem Angebot für die Financial Times. Sieben Jahre später schlug er Elon Musk vor, den damaligen Kurznachrichtendienst Twitter zu kaufen. Die Leitung des Dienstes wollte er dabei selbst übernehmen. Auch an einem Erwerb des Wall Street Journal zeigte er in der Vergangenheit grundsätzliches Interesse.
Bei TikTok ginge die unternehmerische Strategie allerdings über bisherige Medienübernahmen hinaus. Während diese vor allem das Portfolio journalistischer Angebote erweiterten, würde Springer mit einer TikTok-Beteiligung auch in die digitale Verbreitungsinfrastruktur investieren. Die Sichtbarkeit journalistischer Inhalte hängt auf großen sozialen Plattformen wesentlich von Empfehlungssystemen ab. Als Anteilseigner wäre Springer neben der Reichweite seiner eigenen Inhalte auch finanziell am wirtschaftlichen Erfolg der Plattform beteiligt. Wie weit ein möglicher Einfluss auf technische oder redaktionelle Entscheidungen der Plattform reichte, wäre von der konkreten Eigentümerstruktur abhängig.
Döpfner besprach TikTok-Idee mit US-Botschafter
Die Überlegungen zu TikTok waren nach Informationen der Financial Times auch Thema eines Treffens im Januar 2026. Damals empfing er Charles Kushner, den amerikanischen Botschafter in Frankreich, am Berliner Hauptsitz von Axel Springer. Kushner ist der Vater von Jared Kushner, dem Schwiegersohn von US-Präsident Donald Trump.
Ursprünglich sollte bei der privaten Veranstaltung über Antisemitismus in sozialen Netzwerken diskutiert werden. Nach Angaben von drei über das Treffen informierten Personen schlug Döpfner dabei auch eine Beteiligung Springers am europäischen TikTok-Geschäft vor. Als Orientierung diente dem Medienmanager demnach die amerikanische Eigentümerlösung.
Der Vorschlag wurde nach Angaben der Zeitung auch mit Personen aus dem Technologiebereich der Europäischen Kommission besprochen. Dort fand die Idee offenbar zu wenig Unterstützung und wurde nicht weiterverfolgt. Laut Financial Times stand auch ByteDance einer Abspaltung des europäischen Geschäfts ablehnend gegenüber.
Ein Sprecher des Medienkonzerns erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, Döpfner setze sich seit Jahren für eine europäische TikTok-Lösung nach amerikanischem Vorbild ein. Wäre ein entsprechendes Modell zustande gekommen, hätte das Unternehmen eine Beteiligung begrüßt. ByteDance wies die Darstellung der Financial Times dagegen als frei erfunden zurück. Die US-Botschaft in Paris wollte sich nicht dazu äußern.
US-Modell zeigt eine mögliche Eigentümerstruktur
In den USA drohte TikTok wegen Sicherheitsbedenken gegenüber seinem chinesischen Mutterkonzern ein Verbot. Eine Vereinbarung mit amerikanischen Investoren sollte den weiteren Betrieb der Plattform ermöglichen. Im Januar 2026 wurde dafür ein mehrheitlich amerikanisch kontrolliertes Gemeinschaftsunternehmen gegründet. ByteDance blieb zwar beteiligt, gab jedoch die Mehrheit ab. Der chinesische Konzern hält noch 19,9 % der amerikanischen Gesellschaft.
Zu den Investoren gehören der US-Softwarekonzern Oracle ISIN US68389X1054 WKN 871460, die US-Beteiligungsgesellschaft Silver Lake und die Investmentgesellschaft MGX aus Abu Dhabi. Alle drei halten jeweils 15 % an der amerikanischen Gesellschaft.
Die amerikanischen Nutzerdaten werden in einer Cloud-Umgebung von Oracle geschützt. Darüber hinaus ist das Gemeinschaftsunternehmen für die Sicherheit des Empfehlungssystems und wesentliche Entscheidungen zur Moderation von Inhalten zuständig. Der Algorithmus soll auf Basis amerikanischer Nutzerdaten überprüft und weiterentwickelt werden.
Die Financial Times beziffert die Bewertung des amerikanischen TikTok-Geschäfts im Rahmen der Vereinbarung auf 14 Mrd. USD. Auf einen möglichen Kaufpreis für die europäische Sparte lässt sich diese Summe allerdings nicht übertragen. Ihr Wert hinge unter anderem von den übertragenen Vermögenswerten, den Nutzungsrechten und den künftigen Ertragsmöglichkeiten ab.
Für Europa existiert bislang kein vergleichbar konkretes Modell. Angaben zu einer möglichen Investorenstruktur oder Finanzierung fehlen ebenso wie Hinweise auf verbindliche Übernahmegespräche. Für eine Umsetzung wären geeignete Investoren, eine Einigung mit ByteDance und ein tragfähiges regulatorisches Konzept erforderlich.
EU setzt auf Regulierung statt neue Eigentümer
In Europa unterliegt TikTok bereits einer umfangreichen regulatorischen Kontrolle. Anders als die USA setzt die Europäische Union mit dem Digital Services Act (DSA), dem Gesetz über digitale Dienste, vor allem bei den Pflichten großer Plattformen an. Die Regeln betreffen unter anderem den Umgang mit systemischen Risiken, die Moderation von Inhalten und die Transparenz digitaler Dienste.
Im Februar 2026 stellte die Europäische Kommission allerdings vorläufig Verstöße TikToks gegen diese Vorschriften fest. Die Behörde beanstandete insbesondere Gestaltungselemente, die eine übermäßige Nutzung begünstigen könnten. Dazu zählen das automatische Abspielen von Videos, endloses Scrollen und personalisierte Empfehlungen. Eine abschließende Entscheidung liegt dazu bislang nicht vor.
Auch der Umgang mit den Daten europäischer Nutzer beschäftigt die Behörden. Im Mai 2025 verhängte die irische Datenschutzbehörde gegen TikTok eine Geldbuße von insgesamt 530 Mio. EUR. Beanstandet wurden unzureichende Schutzmaßnahmen bei Datenübermittlungen nach China sowie Verstöße gegen Informationspflichten.
Die europäischen Verfahren betreffen damit vor allem die Einhaltung von Datenschutzvorgaben und die Verantwortung großer Onlineplattformen. Döpfners Überlegungen zielten dagegen auf eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse, wie sie in den USA bereits umgesetzt wurde.
TikTok-Kritik und das Interesse an digitaler Reichweite
Seit Jahren kritisiert Döpfner die chinesische Eigentümerstruktur von TikTok. Er warnt insbesondere vor der Verbreitung extremistischer und antisemitischer Inhalte sowie vor dem Einfluss des Mutterkonzerns ByteDance. Anfang September forderte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur einen Verkauf an demokratisch orientierte Anteilseigner oder andernfalls ein Verbot.
Zugleich wird TikTok für Springer als Verbreitungskanal immer wichtiger. Der Konzernchef hatte selbst eingeräumt, dass journalistische Angebote langfristig kaum auf die Plattform verzichten könnten. Inzwischen sind nach längerem Zögern auch die deutschen Springer-Medien Bild und Welt dort vertreten.
Für den Medienkonzern entsteht daraus ein wirtschaftliches Spannungsfeld. Springer kritisiert die Kontrolle von ByteDance über einen bedeutenden digitalen Kommunikationskanal, benötigt solche Plattformen aber selbst, um Nutzer zu erreichen und journalistische Inhalte zu verbreiten. Eine Beteiligung am europäischen TikTok-Geschäft würde Springer zugleich zum Medienanbieter und Miteigentümer einer Plattform machen, auf deren Infrastruktur und Empfehlungssysteme auch die eigenen journalistischen Angebote angewiesen sind. Die Überlegungen lassen erkennen, dass Döpfner inzwischen auch Beteiligungen an digitalen Verbreitungsplattformen in seine unternehmerischen Pläne einbezieht.