
Streit um Produktwissen: OpenAIs Gerätepläne verschärfen den Konflikt mit Apple
Apple wirft OpenAI die systematische Nutzung vertraulichen Entwicklungs- und Fertigungswissens vor. Die Klage gegen das KI-Unternehmen und zwei frühere Beschäftigte könnte OpenAIs Produktentwicklung bremsen.
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Der Technologiekonzern Apple (ISIN: US0378331005, WKN: 865985) verklagt das KI-Unternehmen OpenAI wegen angeblich entwendeter Geschäftsgeheimnisse. Die Vorwürfe betreffen Entwicklungsunterlagen, Lieferantenwissen und Fertigungsverfahren für geplante Verbrauchergeräte. Mitbeklagt sind zwei frühere Apple-Beschäftigte. OpenAI weist die Anschuldigungen zurück.
Apple stützt die Klage auf konkrete Vorgänge
Apple reichte die Klage am vergangenen Freitag beim Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien ein. Der Konzern beschreibt eine koordinierte Beschaffung vertraulicher Informationen über Personalwechsel, Bewerbungsgespräche und Lieferantenkontakte. Bereits im Februar hatte Apple OpenAI schriftlich um Gespräche über mögliche Datenabflüsse gebeten. Nach Darstellung Apples blieb das Schreiben unbeantwortet.
Die Klage richtet sich neben OpenAI auch gegen zwei frühere Apple-Beschäftigte, deren Aufgaben unmittelbar mit der Geräteentwicklung verbunden waren. Einer arbeitete als leitender Elektroingenieur. Apple wirft ihm vor, einen Firmenlaptop behalten und über eine Authentifizierungslücke auf das interne Netzwerk zugegriffen zu haben. Dabei soll er Dutzende vertrauliche Dateien heruntergeladen haben.
Der zweite Mitbeklagte war Vizepräsident für das Produktdesign von iPhone und Apple Watch. Vor seinem Wechsel soll er Lieferanteninformationen und interne Branchenberichte an sich selbst versandt haben. Zudem habe er Bewerber aufgefordert, Apple-Bauteile zu Gesprächen bei OpenAI mitzubringen. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich erwiesen.
Ein Zulieferer nutzte laut Klage ein geheimes Metallveredelungsverfahren, weil er von Apples Zustimmung ausging. Apple verweist außerdem auf mehr als 400 frühere Beschäftigte, die inzwischen für OpenAI arbeiten. Der Konzern führt die Zahl als Kontext für seine Vorwürfe an.
OpenAIs Gerätekurs verschärft den Wettbewerb
Die wirtschaftliche Tragweite der Klage ergibt sich aus OpenAIs Einstieg in Verbrauchergeräte. OpenAI übernahm den Geräteentwickler io Products 2025 für 6,5 Mrd. USD. Das vom früheren Apple-Designer Jony Ive gegründete Unternehmen sollte den Schritt über reine Softwareangebote hinaus beschleunigen. Nach Angaben OpenAIs wechselte das io-Team vollständig zu OpenAI.
Für Apple berührt dieser Schritt die Kontrolle über die nächste Kundenschnittstelle. Im März-Quartal 2026 entfielen 56,994 Mrd. USD des Konzernumsatzes von 111,184 Mrd. USD auf das iPhone. Damit stammte gut die Hälfte der Erlöse aus Apples wichtigster Produktkategorie. Marktforschungsunternehmen Counterpoint Research erwartet 2026 einen Anteil GenAI-fähiger Smartphones von 45 % an den weltweiten Auslieferungen. Für 2027 prognostiziert das Unternehmen 52 %.
Die bestehende Partnerschaft verschärft den Interessenkonflikt. Seit 2024 bindet Apple ChatGPT über Siri in seine Geräte ein. Im Juni 2026 führte der Konzern eine lange aufgeschobene Überarbeitung des Assistenten ein. Die angekündigten Verbesserungen waren zuvor mehrfach verschoben worden. Zugleich treibt OpenAI eigene Verbraucherprodukte voran und strebt einen direkten Zugang zu Nutzern an.
Der Wettbewerb findet zudem in einem schwächeren Smartphone-Markt statt. Das Marktforschungsunternehmen IDC meldete für das erste Quartal 2026 einen Rückgang der weltweiten Auslieferungen um 2,9 %. Ein rückläufiger Gesamtmarkt erhöht den Druck, Geräte über exklusive Funktionen und Nutzungskonzepte abzugrenzen. Für Apple gewinnt der Schutz seiner Entwicklungs- und Fertigungsprozesse dadurch zusätzliches Gewicht.
Recht und Regulierung setzen unterschiedliche Grenzen
Im Verfahren muss Apple konkrete Datenwege und eine Nutzung der Informationen durch OpenAI belegen. Kalifornisches Recht schützt Wechsel zu Wettbewerbern weitgehend. Die Beschäftigung früherer Apple-Kräfte begründet deshalb allein keinen Verstoß. Eine gerichtliche Verfügung könnte die Nutzung bestimmter Informationen untersagen und OpenAIs Geräteentwicklung verzögern.
Der regulatorische Rahmen verändert zugleich die wirtschaftlichen Bedingungen für mögliche OpenAI-Geräte. Die Europäische Kommission verlangt unter dem Digital Markets Act (DMA) kostenlose und wirksame Interoperabilität mit iOS und iPadOS. Die Vorgaben betreffen bei verbundenen Drittgeräten unter anderem Benachrichtigungen, Kopplung und Datenübertragung. Dadurch können externe Produkte enger an das iPhone anschließen, ohne zu Apples eigener Gerätefamilie zu gehören.
Sinkende softwareseitige Zugangshürden verlagern den Wettbewerb stärker auf Gestaltung, Fertigung und Bedienkonzepte. Damit steigt der strategische Wert jenes Wissens, das Apple in der Klage als vertraulich bezeichnet. Der Prozess selbst bleibt davon rechtlich getrennt. Dort zählen die behaupteten Dateien, Bauteile, Lieferantenkontakte und Fertigungsverfahren.