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KlagewelleUS-Justiz nimmt die Mechanik sozialer Plattformen ins Visier

Mehr als 3.000 Klagen werfen Betreibern sozialer Medien vor, junge Nutzer mit gezielt gestalteten Funktionen an ihre Angebote zu binden und abhängig zu machen. Ein US-Berufungsgericht lässt die Verfahren weiterlaufen und erhöht damit den juristischen Druck.

von Verumo-Redaktion

Lesezeit 6 min
Titelbild: Igor Omilaev / Unsplash

Eltern, Schulbezirke, Kommunen und Bundesstaaten werfen großen Social-Media-Plattformen vor, mitverantwortlich für psychische Probleme bei Jugendlichen zu sein. Genannt werden unter anderem Depressionen, Ängste und Störungen des Körperbildes. Die Kläger greifen vor allem Entscheidungen der Unternehmen über die Gestaltung ihrer Produkte an. Dabei verweisen sie etwa auf personalisierte Empfehlungen, automatisches Abspielen, Benachrichtigungen und ständig nachgeladene Inhalte. Sie argumentieren, solche Funktionen seien gezielt darauf ausgelegt, junge Menschen möglichst lange auf den Plattformen zu halten.

Meta, Google, TikTok und Snapchat im Fokus

Zu den Beklagten gehört der Technologiekonzern Meta US30303M1027A1JWVX mit seien Angeboten Instagram und Facebook. Ebenfalls betroffen ist der Google-Mutterkonzern Alphabet US02079K3059A14Y6F mit der Videoplattform YouTube. Hinzu kommen TikTok-Eigentümer ByteDance und der Snapchat-Betreiber Snap US83304A1060A2DLMS. Die Vorwürfe betreffen damit einige der wichtigsten sozialen Plattformen für Jugendliche.

Für die Verfahren ist entscheidend, dass sich die Klagen gegen die Gestaltung der Plattformen selbst richten, nicht etwa gegen Inhalte einzelner Nutzer. Davon hängt ab, wie weit sich die Unternehmen auf den gesetzlichen Schutz für fremde Nutzerinhalte berufen können.

Berufungsgericht lässt Verfahren weiterlaufen

Das 9. US-Berufungsgericht hat nun einen Versuch von Meta und TikTok zurückgewiesen, die Verfahren bereits vor den eigentlichen Prozessen zu stoppen. Die Unternehmen beriefen sich dabei eben auf Section 230, ein US-Gesetz, das Plattformen in vielen Fällen vor Haftung für Inhalte ihrer Nutzer schützt.

Die Richter ließen offen, ob dieser Schutz in den vorliegenden Fällen greift. Sie entschieden lediglich, dass die Unternehmen diese Frage zu diesem Zeitpunkt noch nicht in einem eigenen Berufungsverfahren klären lassen können. Die Verfahren vor den unteren Gerichten können deshalb weitergehen. Für die Plattformbetreiber bleiben damit weitere Prozesse und mögliche Schadenersatzforderungen im Raum.

Meta scheiterte zugleich mit dem Versuch, einen Prozess von 29 Generalstaatsanwälten aufzuschieben. Dabei geht es neben der mutmaßlich suchtfördernden Gestaltung der Plattformen auch um den Umgang mit Daten von Kindern unter 13 Jahren und mögliche Verstöße gegen Verbraucherschutzregeln. Die Generalstaatsanwälte werfen Meta unter anderem vor, keine ausreichende elterliche Zustimmung eingeholt und Risiken seiner Plattformen verharmlost zu haben.

Erste Urteile erhöhen den Druck auf die Konzerne

Die juristische Auseinandersetzung hat bereits erste Entscheidungen hervorgebracht. So befand im März eine Geschworenenjury in Los Angeles Meta und Google wegen der Gestaltung ihrer Plattformen für fahrlässig. Die Jury sprach einer jungen Frau sechs Millionen USD zu. Sie hatte angegeben, als Kind von Instagram und YouTube abhängig geworden zu sein.

Auch im US-Bundesstaat New Mexico wurde Meta zu hohen Zahlungen und Änderungen beim Jugendschutz verpflichtet. Dort summiert sich die Belastung aus zwei Verfahrensphasen auf 942 Mio. USD. Das Gericht ordnete zudem strengere Alterskontrollen und Schutzmechanismen für Minderjährige an. Dazu gehören Einschränkungen bei nächtlichen Benachrichtigungen und zeitliche Begrenzungen. Meta hat angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen.

Regulierer nehmen dieselben Funktionen ins Visier

Parallel zu den Gerichtsverfahren wächst der regulatorische Druck. Mehrere US-Bundesstaaten verschärfen ihre Vorgaben für Minderjährige. New York begrenzt künftig algorithmisch personalisierte Inhaltsströme und nächtliche Benachrichtigungen, wenn keine elterliche Zustimmung vorliegt. Die neuen Regeln treten am 25. Januar 2027 in Kraft.

Auch die EU-Kommission beschäftigt sich mit der Frage, ob die Gestaltung sozialer Plattformen Nutzer zu übermäßig langer Nutzung verleitet. Bei Instagram und Facebook kam sie im Juli vorläufig zu dem Schluss, dass Meta die daraus entstehenden Risiken nicht ausreichend bewertet und begrenzt habe. Bei TikTok hatte die Kommission bereits im Februar einen vorläufigen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste festgestellt.

Plattformbetreiber bauen Schutzfunktionen aus

Die Unternehmen reagieren teils bereits mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen für jüngere Nutzer. Meta verweist auf spezielle Jugendkonten mit strengeren Inhaltseinstellungen und einer automatisierten Alterseinschätzung.

Alphabet setzt bei YouTube auf Altersabschätzung, Zeitkontrollen und Einschränkungen für bestimmte Empfehlungen. TikTok nennt voreingestellte Schutzfunktionen für Konten von Jugendlichen. Snap begrenzt öffentliche Inhalte für 13- bis 15-Jährige stärker. Das Teilen von Inhalten soll in dieser Altersgruppe stärker auf bestätigte Freunde beschränkt werden.

All diese Maßnahmen können das regulatorische Risiko senken. Für die laufenden Klagen bleibt jedoch entscheidend, wie Gerichte die frühere Gestaltung der Plattformen bewerten. Die zentrale Frage der kommenden Prozesse lautet, für welche selbst entwickelten Funktionen die Betreiber rechtlich verantwortlich sind. Die Antworten darauf dürften auch vergleichbare Verfahren gegen andere soziale Plattformen prägen.