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KI trifft UrheberrechtMusikverlage ziehen gegen Anthropic vor Gericht

In dem Verfahren geht es um Zehntausende Kompositionen, die für das Training von Claude genutzt worden sein sollen. Zusätzliche Forderungen wegen entfernter Rechteangaben treiben das theoretische Risiko für Anthropic in den Milliardenbereich.

von Verumo-Redaktion

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Titelbild: Zyanya Citlalli / Unsplash

Die Musikverlage Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben das KI-Unternehmen Anthropic wegen der Nutzung geschützter Musikwerke zum Training seiner Claude-Modelle verklagt. Die Klage vom 28. August 2026 beim Bundesgericht für Nordkalifornien richtet sich außerdem direkt gegen Anthropic-Chef Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann. Die Kläger werfen Anthropic vor, Songtexte und Noten unerlaubt beschafft und kopiert zu haben. Claude habe geschützte Inhalte außerdem in Ausgaben seiner Modelle wiedergegeben.

Vorwürfe reichen weit über einzelne Werke hinaus

Für die behaupteten Downloads aus Sammlungen raubkopierter Werke führt die Klage Hunderte geschützte Kompositionen an. Genannt werden Werke von den Beatles, Taylor Swift, Michael Jackson und zahlreichen weiteren Musikern. Beim Training geht es dagegen um Zehntausende Kompositionen, die in einem eigenen Anhang aufgeführt sind. Auf denselben Katalog beziehen sich auch die beanstandeten Modellausgaben. Als weitere Beschaffungswege nennen die Kläger neben Raubkopien das automatisierte Auslesen von Liedtextseiten und die Digitalisierung gebrauchter Bücher.

Die Verlage behaupten außerdem, Claude könne geschützte Texte teilweise wortgleich oder nahezu wortgleich ausgeben. Solche Ausgaben könnten nach ihrer Darstellung mit lizenzierten Werken konkurrieren und deren wirtschaftlichen Wert beeinträchtigen.

Frühere Fair-Use-Entscheidung trennt Training und Beschaffung

Anthropic hält das Training von KI mit geschütztem Material grundsätzlich für rechtlich zulässig und beruft sich auf Fair Use. Die US-Rechtsdoktrin erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung geschützter Werke ohne vorherige Lizenz.

Anthropic kann sich bei dieser Argumentation bereits auf eine frühere Gerichtsentscheidung stützen. Im Autorenverfahren Bartz gegen Anthropic klagten die Schriftsteller Andrea Bartz, Charles Graeber und Kirk Wallace Johnson wegen unerlaubter Kopien ihrer Bücher. Ein Bundesrichter entschied 2025, dass die Vervielfältigung der dort betroffenen Bücher für das Training der Modelle Fair Use war. Das Herunterladen raubkopierter Bücher und ihre Aufnahme in eine zentrale Bibliothek wertete das Gericht auf Grundlage des damaligen Aktenstands dagegen nicht als Fair Use. Die 1,5-Milliarden-USD-Einigung im Autorenverfahren wurde 2025 vereinbart und am 20. Juli 2026 endgültig gerichtlich gebilligt.

Theoretisches Schadenrisiko steigt stark

Die Verlage verlangen bis zu 150.000 USD je vorsätzlich verletztem Werk. Hinzu kommen Forderungen von bis zu 25.000 USD je behauptetem Verstoß wegen entfernter oder veränderter Rechteangaben. Da die Kläger vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen vorwerfen und Zehntausende Werke nennen, können sich die gesetzlichen Schadenersatzforderungen für die Werke theoretisch auf Milliarden summieren.

Die Kläger verlangen außerdem Auskunft über Trainingsdaten und Trainingsmethoden sowie die Vernichtung rechtsverletzender Kopien unter gerichtlicher Aufsicht. Die Klage zielt damit über finanzielle Forderungen hinaus auf eine Offenlegung der Herkunft und Nutzung von Anthropics Trainingsdaten.

Für Anthropic ist der Konflikt deshalb umfassender als ein Streit über einzelne Liedtexte. Ziehen Gerichte strengere Grenzen bei der Herkunft von Trainingsmaterial, können Lizenzierung und Dokumentation für KI-Anbieter deutlich wichtiger und teurer werden.